Brautstyling 

Fahrtkosten 

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Fahrtkosten

Die Fahrtkosten werden mit 0,30€ pro km berechnet.
Bei Reisen sind alle anfallenden Reisekosten wie Bahn / Bus / Flug / Taxi sowie Übernachtungskosten vom Kunden zu tragen, sofern nicht anderweitig abgesprochen.


Auftragsstornierung 

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Auftragsstornierung und Ausfallhonorar - Brautstyling 

Bei einer Absage der Kundin bis zu 48 Stunden nach dem Probetermin fallen keine weiteren Kosten an. 

Bei einer späteren Vertragsauflösung setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:

100% – bis 14 Tage vor dem Hochzeitstermin
80% – 15 – 28 Tage vor dem Hochzeitstermin
60% – ab 48 Stunden nach der Probe bis zu 28 Tage vor dem Hochzeitstermin

Probetermin 

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Probetermin

Termine für die Probe sind von Montag bis Freitag ab 13 Uhr möglich und finden bei der Kundin Zuhause statt.

Für den erfolgten Probetermin wird eine Anzahlung in Höhe von 100,-€ fällig. 


Sonstige Buchungen (Shootings, TV-Produktionen, Events, etc.) 

Allgemeines

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Allgemeines

Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit des Make-up Artists zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Make-up Artist und seinem Auftraggeber zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt. 

Fremd- und Nebenkosten 

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Fremd- und Nebenkosten

Der Auftraggeber übernimmt die anfallenden Nebenkosten wie Spesen, Reisekosten- sowie Übernachtungskosten. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag um Leistungen erweitert, die nicht Gegenstand des Vertrages waren, so ist der Make-up Artist berechtigt, die Zusatzleistungen sowie zusätzliche Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Dabei wird die Abrechnung nach Stundensatz in Anrechnung gebracht. Dies gilt ebenso bei Überschreiten der vereinbarten Produktionszeit, die vom Make-up Artist nicht zu vertreten ist.


Ausfall der Leistung 

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Ausfall der Leistung

Kann das Styling von der gebuchten Stylistin aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Unfall, Krankheit etc.) oder anderer, nicht zu vertretender Umstände, nicht erbracht werden, wird die Stylistin sich nach besten Kräften um adäquaten Ersatz bemühen. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet die Stylistin in diesem Falle nicht.